Aufsicht über die Genossenschaften
Die Aufsichtstätigkeit über die Genossenschaften besteht in einer Vielzahl von Verwaltungstätigkeiten, welche von den Regionalgesetzen und Nationalgesetzen mit Berücksichtigung des Art. 45 der Verfassung vorgesehen ist. Gemäß Art. 45 der italienischen Verfassung kennt der Staat die soziale Funktion des Genossenschaftswesens an, sofern es auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und ohne Ausrichtung auf Privatspekulation aufgebaut ist.
Die institutionelle Aufgabe der Aufsichtstätigkeit besteht darin, sicherzustellen, dass die Genossenschaften diese Grundsätze einhalten. Neben der Überprüfung der im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Verordnungen für die verschiedenen Genossenschaftstypen festgelegten Anforderungen besteht der Zweck der Aufsicht in einer umfassenderen Kontrolle der wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Situation der Genossenschaften.
Auf nationaler Ebene wird die Aufsicht über die Genossenschaften vom Ministerium für Industrie und Made in Italy wahrgenommen.
In Trentino-Südtirol sind die autonomen Provinzen Bozen und Trient für die Verwaltung zuständig. In der Provinz Bozen werden die Verwaltungsbefugnisse vom Amt für Genossenschaftswesen wahrgenommen.
Die Aufsichtstätigkeit wird durch das regionale Gesetz vom 9. Juli 2008, Nr. 5, und dessen spätere Änderungen geregelt. Die Durchführungsverordnung des Gesetzes wurde durch einen Beschluss des Präsidenten der Region vom 16. Dezember 2008, Nr. 11/L, genehmigt.
Das regionale Gesetz sieht eine wesentliche Rolle für die Verbände vor, die die Interessen der Genossenschaften vertreten, schützen und fördern, und denen bestimmte Funktionen übertragen werden. In Südtirol gibt es vier Verbände:
- AGCI Alto Adige Südtirol
- Coopbund Alto Adige Südtirol
- Cooperazione Autonoma Dolomiti
- Raiffeisenverband Südtirol
Die Aufsicht über die Genossenschaften betrifft alle im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften und Genossenschaftsverbände.
Die Aufsichtstätigkeit umfasst in groben Zügen drei Bereiche:
- die Eintragung der Genossenschaften in das Genossenschaftsregister und die ständige Überprüfung der Voraussetzungen für diese Eintragung,
- die Durchführung der ordentlichen und der außerordentlichen Revisionen,
- Maßnahmen im Falle schwerwiegender Unregelmäßigkeiten in der Führung der Genossenschaften.
Letzte Aktualisierung: 18/04/2025