Unsere Themen

Das Amt für Genossenschaftswesen

Das Amt für Genossenschaftswesen

Das Amt für Genossenschaftswesen ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Genossenschaftswesen in Südtirol.

Genossenschaften in Südtirol

Genossenschaften in Südtirol

Eine Genossenschaft ist eine besondere Unternehmensform, bei der Menschen gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen.

Beiträge und Förderungen

Beiträge und Förderungen

Genossenschaften können beim Amt für Genossenschaftswesen Beiträge, Zuwendungen, Beihilfen und Förderungen beantragen.

Sozialgenossenschaften Typ B

Sozialgenossenschaften Typ B

Sozialgenossenschaften des Typs B fördern die Arbeitseingliederung sozial Benachteiligter durch Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeiten.

Aufsichtstätigkeit

Aufsichtstätigkeit

Die Aufsicht über Genossenschaften umfasst Verwaltungstätigkeiten gemäß Regional- und Nationalgesetzen unter Berücksichtigung des Art. 45 der Verfassung.

Aufsicht Regionalbanken

Aufsicht Regionalbanken

Die Bankenaufsicht sorgt dafür, dass die Banken gesetzliche Vorgaben einhalten und verantwortungsvoll wirtschaften.

News

Mit dem gemeinnützigen Mietwohnbau, der im Juli 2025 auf Initiative von Wohnlandesrätin Ulli Mair eingeführt wurde, wurde eine neue Förderschiene für leistbares Wohnen geschaffen. (Foto: www.pexels.com Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)
Bauen und Wohnen Verschiedenes Familie, Soziales und Gemeinschaft

Gemeinnütziger Mietwohnbau: Richtlinien jetzt noch transparenter

Landesregierung nimmt Präzisierung der Bestimmungen in Bezug auf Gemeinnutz und Kostenabrechnung vor - Einreichen von Projekten ist heuer noch bis zum 31. August möglich

27.03.2026, 12:30

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer neue Anwendungsrichtlinien zur Förderung des Genossenschaftswesens beschlossen, mit Mietbeiträgen künftig ohne zeitliche Begrenzung. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
Familie, Soziales und Gemeinschaft

Förderung des Genossenschaftswesens: Richtlinien angepasst

Landesregierung beschließt neue Anwendungsrichtlinien: Mietbeiträge ohne Zeitlimit erweiterter Kreis der Förderberechtigten - Gültig für Anträge ab 2026

30.12.2025, 13:15

Wohnbaugenossenschaften haben den Zweck, kostengünstigen Wohnraum für ihre Mitglieder umzusetzen. Durch eine Gesetzesänderung können nun auch juristische Personen Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft werden. (Foto: LPA/Greta Stuefer)
Familie, Soziales und Gemeinschaft Bauen und Wohnen

Wohnbaugenossenschaften: Wohnraum im Gemeinschaftsweg umsetzen

Gesetzesänderung ermöglicht Mitgliedschaft auch für juristische Personen – Voraussetzung, damit innovative Wohnformen über Genossenschaft realisiert werden können

10.12.2025, 10:30

Letzte Aktualisierung: 02/04/2026